Datenschutz

Datenschutzordnung der Stadtkapelle Musikverein Weißenstein e. V.
 
als Anlage zur Satzung – Stand: 23. Juli 2018
 
1.     Allgemeine Grundsätze
 
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
 
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs.1 und Abs. 2 DS-GVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich ist (siehe Art. 6 Abs. 1 DSGVO).
 
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
 
2.     Beitritt zum Verein
 
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogenen Daten auf:
 
·     Vor- und Zuname
·     Geschlecht
·     Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
·     Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
·     Geburtsdatum
·     Bankverbindung
 
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
 
Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
 
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
 
3.     Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
 
Personenbezogene Daten des ausgetretenen Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
 
4.     Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung
 
Als Mitglied des Blasmusikkreisverbands Göppingen e.V. ist der Verein verpflichtet, seine aktiven Mitglieder an den übergeordneten Blasmusikverband jeweils mit Stichtag 01.01. des Kalenderjahres zu melden. Die Datenweitergabe an den Blasmusikverband, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i. S. d. § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.
 
Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Blasmusikverbandes.
 
Dies ist insbesondere bei aktiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedern folgende Daten:
·     Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
·     Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)
·     Qualifikationen (z. B. D-Prüfungen)
·     Instrument
·     Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
·     Mitwirkung in Orchestergruppierungen des Vereins
 
Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung (Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder) werden die vollständigen Adressen mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Bezeichnung der entsprechenden Funktion im Verein übermittelt.
 
Fördernde Mitglieder werden nur statistisch, also ohne namentliche Meldung übermittelt.

Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten Blasmusikverband, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen; eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins.
 

Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
 
4.     Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände
 
Als Mitglied des Blasmusikkreisverbands Göppingen e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an den Blasmusikverband übermitteln:
 
·     Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift; Geburtsdatum, Ehrenhistorie
 
·     Anmeldung zu Lehrgängen des Blasmusikkreisverbands oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
 
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
 
5.     Weitergabe von Mitgliedsdaten
 
a)   Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten in Vereinsmitteilungen (Tagespresse, Mitteilungsblatt, Verbandszeitschrift „forte“, Homepage) bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.
 
b)   Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
 
c)    Der Verein ist dem Rahmenvertrag mit der Versicherung des übergeordneten Verbandes (derzeit: SV-Versicherung) beigetreten. Er übermittelt einmal im Jahr eine vollumfängliche Liste der Mitglieder an diese Versicherung, die den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum enthält.

d)    Zu Förderzwecken wird einmal jährlich die Mitgliederstandsmeldung, die an den übergeordneten Verband mit Stand 01.01. des Kalenderjahres übermittelt wurde (s. Ziff. 4.), an die Stadtverwaltung Lauterstein weitergegeben.
 
6.     Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
 
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur Verfügung.
 
       Die Beschwerde kann online unter
 
       https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/
 
       eingereicht werden.